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Ferienbeschäftigung

Praktikum

Rechtliche Grundlage für die Bestätigung der Ferienbeschäftigung oder Praktikum ausländischer Studierende oder Fachschüler/-innen ist Paragraph 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung).

Für eine ausführliche Information stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Informationen über ein studienfachbezogenes Praktikum

Sollten noch Fragen offen sein, beantworten wir diese gern unter folgenden Kontaktdaten.

Sekretariat der ACB Job Agentur Cottbus GmbH
Gulbener Straße 1 – 03046 Cottbus
Telefon: +49 355 86 95 95 90
Kommunikation WhatsApp +491743230469
E-Mail: kontakt@job-acb.de

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