Ferienbeschäftigung von Studenten aus der Türkei
In Zusammenarbeit mit unserer Partneragentur Jobagentur-TR konnten wir erfolgreich eine hohe Anzahl an Studenten für die Ferienbeschäftigung in Deutschland beantragen und vermitteln.
Deshalb freuen wir uns auf eine weitere, erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2024.
Rechtliche Grundlage für die Bestätigung der Ferienbeschäftigung ausländischer Studierende oder Fachschüler/-innen ist Paragraph 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung).
Kontakt
Sirinpark apartmani no:3/1
Sirinyali mah. 1519 sok.
07160 Antalya/ Muraspaşa