Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Als zertifizierte Agentur der Arbeitsvermittlung arbeiten wir überwiegend mit öffentlichen Förderzusicherungen, bekannt als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Somit haben wir die Möglichkeit für unseren Bewerber und unsere Kunden kostenlos tätig zu sein.

Hinweise zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs-private-arbeitsvermittlung

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden. Der AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung.

AVGS-MPAV

Der AVGS-MPAV dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung. Die durch die Vermittlung entstehenden Kosten werden zur Gänze durch den AVGS abgedeckt.

AVGS-MAT

Mit dem AVGS-MAT kann ein professionelles Coaching oder Profiling in Anspruch genommen werden.

AVGS-MAG

Der AVGS-MAG ermöglicht die Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme im Ausmaß von 6 – 8 Wochen.
Bei der Vermittlung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses durch einen privaten Arbeitsvermittler ist unbedingt auf die AZAV-Zertifizierung zu achten. Der AVGS-MPAV ist nur bei zertifizierten privaten Arbeitsvermittlern gültig!

WICHTIG!

Voraussetzung für eine kostenlose Vermittlung ist die Beachtung der Bedingungen und Nebenbestimmungen des AVGS. Diese sind unbedingt zu berücksichtigen.

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt. Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
  • Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.
Wo kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) beantragen?

Zur Beantragung des AVGS wenden Sie sich zur Antragstellung und Beratung an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit. Sie erhalten nicht nur den Antrag für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, sich bezüglich der Bedingungen beraten zu lassen.
Sollten Sie keine Beratung benötigen, besteht auch die Möglichkeit, den AVGS schriftlich oder telefonisch zu beantragen. In diesem Fall erhalten Sie den AVGS per Post übermittelt.

Unser Vermittlungsgutschein

Wir bieten jedem Bewerber einen Gutschein über 200,00 Euro, den wir in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit Vorlage der Förderungszusicherung AVGS, über 6 Monate vermitteln können!

Wir bieten jedem Bewerber einen Gutschein über 200,00 Euro, den wir in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit Vorlage der Förderungszusicherung AVGS, über 6 Monate vermitteln können!
Unser Gutschein für Sie – 200 Euro
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